Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Teil: AGB für Projekt- und Beratungstätigkeiten
2. Teil: AGB für Schulungen
1. Teil: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Projekt- und Beratungstätigkeiten
1. Geltung
Diese allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Projekt- und Beratungsaufträge von ZimTec und für deren Kunden. Abweichungen von den AGB sowie Änderungen und Ergänzungen müssen durch ZimTec schriftlich bestätigt werden. Die AGB des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie für die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen.
2. Vertragsrücktritt
Bei Verzug oder Unterlassung einer Mitwirkungstätigkeit, die die Auftragsdurchführung erheblich behindert, ist ZimTec zum Vertragsrücktritt berechtigt. Ist dies der Fall, so hat ZimTec Anspruch auf das gesamte Honorar für die Leistung bzw. Teilleistung. Selbiges gilt im Falle des unberechtigten Rücktritts des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Leistungserfüllung relevanten Informationen und Sachen (wie Unterlagen) vorzeitig, ungefragt und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
3. Rechnungslegung, Zahlung
Alle Honorarbeträge werden in Euro angegeben und beinhalten keine Mehrwertsteuer. Falls nicht anders vereinbart, sind behördliche Gebühren, Reiseaufwendungen, der Einsatz von spezieller Software (Konstruktionszeichnungen, Füllstudien, usw.) oder Materialprüfungen nicht in den vereinbarten Honoraren enthalten und werden daher gesondert in Rechnung gestellt. Vertraglich angeführte Reisekosten beziehen sich auf Reisen zum Sitz des Auftraggebers. Die Zahlung hat innerhalb von 7 Werktagen nach Erbringung der Leistung oder Teilleistung ohne Abzüge zu erfolgen.
Alle Angebote sind freibleibend.
Sollte ZimTec nicht in der Lage sein, bestimmte Tätigkeiten zur Leistungserfüllung selbst durchzuführen, so behält sie sich das Recht vor, diese an qualifizierte Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber wird in solchen Fällen verständigt und hat eine zehntägige Einspruchsfrist.
4. Haftung
ZimTec haftet für Schäden nur im Falle einer groben Fahrlässigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen von Dritten ausgeschlossen. Pro Auftrag ist die Ersatzpflicht mit maximal 30.000 Euro begrenzt. Die Beweispflicht liegt dabei beim Kunden. Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen ZimTec verjähren spätestens nach Ablauf von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
5. Gewährleistung
ZimTec verpflichtet sich zur Durchführung von erteilten Aufträgen gemäß allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Wirtschaftlichkeit. Die von ZimTec gelieferten Ergebnisse und Berichte werden innerhalb von 14 Tagen abgenommen. Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich mittels eingeschriebenen Briefes innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen haben.
Die Leistungen von ZimTec entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht, seine Produkte auf ihre Anwendungstauglichkeit und die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Normen und Regeln zu überprüfen.
6. Urheberrecht
Berichte, Schulungsinhalte, technische Unterlagen und dergleichen sind geistiges Eigentum von ZimTec. Das vereinbarte Honorar beinhaltet die interne Verwendung durch den Auftraggeber für den vereinbarten Zweck. Schutzrechte (Patentrechte, Urheberrechte, Nennung von ZimTec bei Veröffentlichung, usw.) verbleiben, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, bei ZimTec. Gänzliche oder teilweise Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte sowie die Vervielfältigung ist nur mit der schriftlichen Genehmigung von ZimTec gestattet. Falls vertraglich nicht anders vereinbart, darf ZimTec die vertragliche Leistung zu Werbezwecken veröffentlichen.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Falls nicht anders vereinbart, ist der Ort der Leistungserfüllung der Sitz von ZimTec. Es gilt österreichisches Recht, auch für Leistungen, die im Ausland erfolgen. Gerichtsstand ist Wien.
Sollten einzelne Vertragsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Vertragsbedingungen nicht berührt.
Stand: April 2006
2. Teil: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Schulungen
1. Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Schulungsangebote von ZimTec. Abweichungen von den AGB sowie Änderungen und Ergänzungen müssen durch ZimTec schriftlich bestätigt werden.
Beinhaltet eine Schulungsleistung Beratungstätigkeiten (wie beispielsweise in Workshops), so gelten zusätzlich die obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Projekttätigkeiten.
2. Schulungsort
Falls nicht anders vereinbart, finden die Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt.
3. Schulungserfolg
Der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Schulungsteilnehmer über die nötigen technischen Vorkenntnisse verfügen. Da der Schulungserfolg unter anderem von der Vorkenntnis und dem persönlichen Einsatz der Kursteilnehmer abhängt, haftet ZimTec nicht für den Erfolg der Schulungen. ZimTec verpflichtet sich lediglich zum Einsatz von qualifiziertem Schulungspersonal.
4. Rechnungslegung, Zahlung
Alle Honorare sind, falls nicht anders angegeben, in Euro und beinhalten keine Mehrwertsteuer. Vertraglich angeführte Reisekosten beziehen sich auf Reisen zum Sitz des Auftraggebers. Die Zahlung hat innerhalb von 7 Werktagen nach Erbringung der Leistung oder Teilleistung ohne Abzüge zu erfolgen.
5. Schulungsausfall
Bei Schulungsausfall durch Krankheit, Unfall oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Schulung. ZimTec kommt in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Arbeitsausfall usw. auf. ZimTec haftet weiters nicht für mittelbare Schäden, insbesondere Gewinnentgang oder Ansprüche Dritter.
6. Rücktritt
ZimTec behält sich die Möglichkeit vor, Schulungen aufgrund einer zu geringen Teilnehmeranzahl abzusagen. Die Anmeldung bzw. der Auftrag zu Schulungen gilt als verbindlich. Die Erstellung von Schulungen bedarf langer Vorbereitungszeit. Daher werden bei Nichtteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, je nach Zeitpunkt der Rücktrittbekanntgabe folgende Kostenbeiträge in Rechnung gestellt:
- Rücktritt 0 bis 2 Wochen vor der Schulung: 100 % des vereinbarten Honorars
- Rücktritt 2 bis 4 Wochen vor der Schulung: 50 % des vereinbarten Honorars
Ersatzpersonen können jederzeit ohne zusätzliche Kosten benannt werden.
7. Haftung
Bei Schulungen an den Verarbeitungsmaschinen haftet ZimTec nicht für Maschinen- oder Ausfallschäden.
8. Urheberrecht
Schulungsinhalte, Lehrbehelfe, Handouts und dergleichen sind geistiges Eigentum von ZimTec. Das Honorar beinhaltet lediglich die Durchführung der Schulung mit dem Ziel, den Wissensstand des Kursteilnehmers zu erweitern. Gänzliche oder teilweise Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte sowie die Vervielfältigung von Schulungsunterlagen ist nicht gestattet. Kursteilnehmern ist es außerdem untersagt, Aufnahmen auf Tonband, Film oder dergleichen zu machen.
9. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht, auch für Leistungen, die im Ausland erfolgen. Gerichtsstand ist Wien.
Stand: April 2006